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FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 3c EStG
Abzugsfähigkeit von Gerichtsvollzieherversammlungen, Lehrgängen im Justizschulungszentrum und Kosten für eine Computeranlage als Werbungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit von Gerichtsvollzieherversammlungen, Lehrgängen im Justizschulungszentrum und Kosten für eine Computeranlage als Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung zwischen nahen Angehörigen ist, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus (sogenannter Fremdvergleich) sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 1.). - BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Voraussetzung für die Anerkennung ist danach zumindest, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie die genaue Bestimmungder Übernahme der Arbeiten durch die Eltern des Klägers und die Höhe des dafür entrichteten Entgelts, klar und eindeutig vereinbart sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl 111998, 106). - BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Schließlich muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung (§ 42 AO) ausgeschlossen sein (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl II 1998, 349 [350]). - BFH, 24.10.1991 - VI R 83/89
Wird der Abgeltungsbereich einer Aufwandsentschädigung eng ausgelegt, so ist für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Die Zweckbestimmung der Aufwandsentschädigung der Gerichtsvollzieher ergibt sich aus dem Landesgesetz, in dem die Zahlung der betreffenden Aufwandsentschädigung vorgesehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VI R 83/89, BStBl II 1992, 140; BFH…, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 6 R 38/90, BFH/NV 1992, 243). - BFH, 24.10.1991 - VI R 38/90
Anschaffungskosten eines Computers als Werbungskosten
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.06.1999 - V 503/96
Die Zweckbestimmung der Aufwandsentschädigung der Gerichtsvollzieher ergibt sich aus dem Landesgesetz, in dem die Zahlung der betreffenden Aufwandsentschädigung vorgesehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - VI R 83/89, BStBl II 1992, 140; BFH, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 6 R 38/90, BFH/NV 1992, 243).
- FG Brandenburg, 25.10.2005 - 3 K 2474/02
Aufwendungen eines Gerichtsvollziehers für Büroausstattung und Fahrten von seiner …
Denn andernfalls hätte der Verordnungsgeber wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von technischen Neuerungen einerseits und Einsparungen durch andere Büromaschinen andererseits die der Aufwandsentschädigung zugrunde liegende Kostenstruktur jedes Mal neu berechnen müssen, was gerade verhindert werden sollte (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10.06.1999 - V 503/96 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 1216).